Arbeitsrechtliche Beratung
Der Schwerpunkt der Tätigkeit liegt auf der arbeitsrechtlichen- und sozialrechtlichen Beratung von Unternehmen, Betriebsräten und Arbeitnehmern sowie deren bundesweite Vertretung vor den Arbeitsgerichten durch alle Instanzen.
Zum Bereich des Arbeitsrechts gehören insbesondere:
- betriebsbedingte Kündigungen
- verhaltensbedingte Kündigungen
- personenbedingte Kündigungen
- Abmahnungen
- Rechtsstreitigkeiten (Kündigungsschutzverfahren, etc.)
- bundesweit in allen Instanzen
- Lohn- und Gehaltszahlungen
- variable Vergütung
- Erstellung und Überarbeitung von Arbeitszeugnissen
- Verhandlung von Aufhebungsverträgen
- Prüfung, Gestaltung und Verhandlung von Arbeitsverträgen
- betriebliche Altersversorgung
- Beratung und Begleitung bei Betriebsänderungen und Betriebsübergängen
Externe Personalabteilung
Häufig wird die Funktion einer externen Personalabteilung wahrgenommen, die die Unternehmen bei der täglichen Personalarbeit/Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat unterstützt und berät.
Verhandlungen mit dem Betriebsrat
Weiterer Schwerpunkt ist das Führen von Verhandlungen über den Abschluss von Betriebsvereinbarungen, das Vertreten von Unternehmen und Betriebsräten bundesweit vor den Arbeitsgerichten und in Einigungsstellenverfahren.
Arbeitsrechtliche Beschlussverfahren
Übernommen wird auch die Vertretung bei arbeitsrechtlichen Beschlussverfahren.